Sicherheitsnachweis
Elektrokontrolle: Was ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa)?
Mit dem Sicherheitsnachweis belegen Sie die Sicherheit und Störungsvermeidung Ihrer Installation zum Zeitpunkt der Ausstellung. Massgebend sind Art. 3 und 4 der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
Bei neuen oder geänderten Installationen ist der allgemein bewilligte Installationsbetrieb für den Nachweis verantwortlich. Die kontrollberechtigte Person unterschreibt für die Prüfung. Für den Bewilligungsinhaber unterschreibt eine dazu berechtigte Person. Diese zweite Unterschrift darf auch eine einzelzeichnungsberechtigte Person ohne Kontrollberechtigung leisten. Wer eine eingeschränkte Bewilligung besitzt, stellt selbst keinen SiNa aus.
Die Stromkreis GmbH besitzt die allgemeine ESTI-Installationsbewilligung Nr. I-07628-3. Sie ist im öffentlichen ESTI-Verzeichnis nachprüfbar.
Quellen: ESTI: Bedeutung des SiNa; Inhalt und Unterschriften.
Das steht im Sicherheitsnachweis
- Adresse der Installation und der Eigentümerschaft
- Beschreibung der Installation, angewendete Normen, Besonderheiten
- Kontrollperiode
- Name und Adresse des Installateurs
- Ergebnisse der Schlusskontrolle
- Bei Abnahme- und periodischen Kontrollen: Name und Adresse des Kontrollbewilligungsinhabers sowie Ergebnis
Kontrollarten
Welche Prüfung ansteht: Erstprüfung, Abnahmekontrolle und periodische Kontrolle
Erstprüfung und Schlusskontrolle
Bevor Sie eine neue oder geänderte Installation nutzen, erfolgt die Erstprüfung. Grundsätzlich folgen Schlusskontrolle und SiNa vor der Übergabe. Die Ausnahme für begrenzte Reparaturarbeiten finden Sie in den häufigen Fragen unten.
Abnahmekontrolle
Liegt die Kontrollperiode unter 20 Jahren, brauchen Sie innert sechs Monaten nach Übernahme eine unabhängige Abnahmekontrolle. Für PV-Anlagen mit Netzanschluss gilt dies unabhängig von der Kontrollperiode.
Periodische Kontrolle
Reichen Sie den SiNa bis zum Ende der Kontrollperiode ein. Die Netzbetreiberin fordert Sie mindestens sechs Monate vorher schriftlich dazu auf. Bei Spezialinstallationen ist das ESTI zuständig.
Unabhängigkeit bei Abnahme und periodischer Kontrolle
Wer an Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung beteiligt war, darf die Abnahmekontrolle oder periodische Kontrolle nicht übernehmen (Art. 31 NIV). Das gilt auch für andere technische Mitarbeitende desselben Betriebs.
Quellen: ESTI: Schluss- und Abnahmekontrolle; PV-Abnahme; periodische Kontrolle.
Prüfumfang
Elektrokontrolle: So wird Ihre Installation geprüft
Der Prüfumfang richtet sich nach der Installation und der Kontrollart.
Schutzmassnahmen
Die Fachperson beurteilt die vorhandenen Schutzmassnahmen und Schutzorgane. Dazu gehört auch die Prüfung vorhandener Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI/RCD).
Messungen und Funktionsprüfung
Im Protokoll können Sie die erforderlichen Messungen und Prüfungen nachvollziehen. Je nach Anlage prüft die Fachperson beispielsweise Isolationswiderstand oder Differenzstrom sowie die Schutzfunktion.
Quellen: ESTI: Messungen und Ausnahmen; Mess- und Prüfprotokoll.
Zum Thema Sicherheit im Haus: Potentialausgleich im Haus
Fragen zur Elektrokontrolle oder zum Sicherheitsnachweis?
Nennen Sie uns den Standort und den Anlass Ihrer Anfrage sowie die vorhandenen Unterlagen.
Kontrollperioden
Periodische Kontrolle: Wann Ihre Installation wieder geprüft werden muss
Im aktuellen Sicherheitsnachweis finden Sie die Kontrollperiode Ihrer Installation. Sie hängt von Nutzung und Installationsart ab. Die folgenden Beispiele gelten, sofern keine besondere Einstufung eine kürzere Periode verlangt:
| Nutzung | Kontrollperiode | NIV, Anhang |
|---|---|---|
| Wohnhäuser ohne besondere Einstufung («übrige Installationen») | 20 Jahre | Ziff. 2.5 |
| Bürogebäude, gewerbliche Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsräume | 10 Jahre | Ziff. 2.4 |
| Hotels, Gaststätten, Schulhäuser, Altersheime | 5 Jahre | Ziff. 2.3.8 |
Enthält eine Installation noch Teile nach der alten Schutzmassnahme «Nullung Schema III», gilt eine fünfjährige Kontrollperiode. Für ein Wohnhaus gelten daher nicht automatisch 20 Jahre.
Fragen Sie vor einem Kauf nach dem letzten SiNa. Bei zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode kann eine Handänderung eine zusätzliche Kontrolle auslösen. Sie ist nötig, wenn die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Quellen: ESTI: Kontrollperioden, S. 7–8; Weisung 225; Handänderung.
Ablauf
Neubau und Umbau: So kommen Sie zum Sicherheitsnachweis
Meldung vor Arbeitsbeginn
Wir melden die Installationsarbeiten der Netzbetreiberin, ausser das ESTI sieht eine Ausnahme vor. In Dietlikon sind das die Gemeindewerke Dietlikon (Formular «Installationsanzeige»).
Erstprüfung, Schlusskontrolle und Sicherheitsnachweis
Sie erhalten den SiNa vom Installationsbetrieb. Zuvor erfolgen die Erstprüfung vor Inbetriebnahme und die Schlusskontrolle vor Übergabe. Für eng begrenzte Reparaturarbeiten bestehen Ausnahmen (siehe häufige Fragen unten).
Meldung an die Netzbetreiberin
Stellen Sie sicher, dass der erforderliche SiNa bei der zuständigen Netzbetreiberin eingeht. Bei Spezialinstallationen ist das ESTI zuständig.
Abnahmekontrolle, falls nötig
Ist eine Abnahmekontrolle nötig, beauftragen Sie ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle. Bei PV-Anlagen mit Netzanschluss muss auch der SiNa innert sechs Monaten nach Übernahme bei der Netzbetreiberin eingehen.
Quellen: ESTI: Meldepflichten; Gemeindewerke Dietlikon: Installationsanzeige.
Eigentümerschaft
So behalten Sie Nachweise und Pflichten im Blick
Halten Sie Ihre Sicherheitsnachweise und technischen Unterlagen griffbereit. Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen als Eigentümerschaft oder bei Ihrer bezeichneten Vertretung, etwa einer Verwaltung. Dazu gehört:
- Dafür sorgen, dass die Installation ständig den Anforderungen entspricht, und den Sicherheitsnachweis auf Verlangen vorlegen.
- Technische Unterlagen während der ganzen Lebensdauer der Installation aufbewahren, die Grundlagen des Sicherheitsnachweises mindestens eine Kontrollperiode lang.
- Mängel unverzüglich beheben lassen.
Schicken Sie uns diese Angaben für Ihre Offerte
- Adresse, Nutzung und Anlass (zum Beispiel Umbau)
- Vorhandene Sicherheitsnachweise und Messprotokolle
- Pläne oder Beschriftung der Verteilung, frühere Änderungen
- Wer Zugang zu Verteilung und Räumen ermöglicht
Für Ihre Offerte besprechen wir mit Ihnen den Umfang, die Zugänglichkeit, die vorhandenen Unterlagen und die nötigen Prüfungen. Mehr dazu unter Elektriker-Kosten. Planen Sie eine neue Verteilung oder Elektroinstallationen beim Umbau? Nennen Sie uns die geplanten Arbeiten und den Standort im Einzugsgebiet.
Grundlage: Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27). Weitere Informationen beim ESTI.
FAQ
Häufige Fragen zum Sicherheitsnachweis
Wo finde ich ein unabhängiges Kontrollorgan?
Im öffentlichen Verzeichnis unter verzeichnisse.esti.ch finden Sie die Bewilligungsinhaber. Unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen brauchen eine Kontrollbewilligung des ESTI.
Brauche ich nach jeder kleinen Reparatur einen Sicherheitsnachweis?
Nicht immer. Dafür müssen sämtliche Kriterien in Ziff. 4 der ESTI-Weisung 221 erfüllt sein. Eine fehlende Meldepflicht allein reicht nicht. Der Installationsbetrieb prüft die Voraussetzungen. Greift die Ausnahme, erhalten Sie das Erstprüfungsprotokoll. Eine erforderliche Abnahmekontrolle entfällt dadurch nicht.
Was gilt bei Miete und Stockwerkeigentum?
Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie für Erneuerungen und Änderungen die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters (Art. 260a OR). Bei Stockwerkeigentum klären Sie Eigentumsverhältnisse, Reglement und erforderliche Beschlüsse vorab.
Was passiert, wenn der Sicherheitsnachweis nicht eingereicht wird?
Die Netzbetreiberin fordert zuerst schriftlich auf. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung nicht fristgerecht eingereicht, übergibt sie die Durchsetzung der periodischen Kontrolle dem ESTI (Art. 36 NIV).
Anfrage
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Fragen zu Ihrer Elektrokontrolle?
Schicken Sie uns die Adresse und den Anlass Ihrer Anfrage, etwa einen Umbau oder die Aufforderung Ihrer Netzbetreiberin. Legen Sie vorhandene Sicherheitsnachweise bei. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.